Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordination
Mit dem 10. Juli 1998 wurde die Baustellenverordnung (BaustellV) rechtsgültig, die für Bauvorhaben ab einem bestimmten Umfang gilt. Diese besagt, dass der Bauherr (Investor, Planer) dafür Sorge zu tragen hat, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit auf der Baustelle durch gezielte Planung und koordinierte Arbeitsabläufe vermieden werden.
Das Ingenieurbüro Thorsten Meyer mit der langjährigen Erfahrung in Bauüberwachung und Durchführung hat sich seit Einführung der Verordnung mit dem Thema auseinandergesetzt. Damit können wir Sie in Sachen Sicherheits- und Gesundheitsschutz beratend zur Seite stehen, beginnend mit der Frage, ob die verpflichtende Voraussetzung auch auf Ihr Bauvorhaben zutrifft.